In unserem Betrieb findet der TVöD-K Anwendung.
MA, welche z.B. BereitschaftsDienst leisten, bekommen bei längerer Krankheit nach Tarif einen Ausgleich für nicht geleistete BD (Durchschnitt der letzten drei Monate) bezahlt.
Wie verhält es sich aber mit der Ausgleichszzahlung bei
1. Mutterschutz bzw.
2. Beschäftigungsverbot?
Unser AG argumentiert bei 1. JA und bei 2. NEIN.
Im Mutterschutzgesetz habe ich zu "Beschäftigungsverbot" nichts gefunden.
Gibt es da Urteile dazu?
Vielen Dank für eure Hilfe!