Erstellt am 01.02.2012 um 13:42 Uhr von Lernender
Nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG hat der Betriebsrat
bei betrieblichen Regelungen über
Gesundheitsschutz mitzubestimmen, die
der Arbeitgeber zwar aufgrund einer öffentlich-
rechtlichen Rahmenvorschrift zu
treffen hat, bei deren Gestaltung ihm aber
Handlungsspielräume verbleiben. Der Betriebsrat
hat bei der Auswahl dieses Spielraums
mitzubestimmen. Kein Recht zur
Mitbestimmung besteht, wenn staatliche
Arbeitsschutzvorschriften oder berufsgenossenschaftliche
Unfallverhütungsvorschriften
solche Anforderungen an den
Arbeitgeber stellen, dass ihm keine Wahlmöglichkeiten
bei den zu treffenden Maßnahmen
verbleiben.
Und bei der PSA gibt es immer offene Fragen wer trägt die Ausrüstung wie ist sie speziell für diesen Arbeitsplatz einzusetzen, gibt es unverträglichkeiten bei den Arbeitnehmern bezüglich der Ausrüstung usw...
Erstellt am 01.02.2012 um 16:58 Uhr von mainpower
Hallo,
bei der PSA gibt es meiner Meinung nach keine offenen Fragen. In den UVV Vorschriften ist doch ganz klar ausgesagt wo Schutzbrille, Sicherheitsschuhe usw. getragen werden MÜSSEN !
Sollte es unverträglichkeiten geben kann man diesen AN an diesem Arbeitsplatz wo diese PSA gefordert ist und es keine , dem AN angepasste PSA gibt, nicht beschäftigen. Das kann sogar zum verlust des Arbeitsplatzes führen. Der BR hat die Pflicht darüber zu wachen dass die PSA zur verfügung gestellt wird. Welche Kriterien erfüllt werden müssen sagt die BG in den UVV.
Erstellt am 01.02.2012 um 17:12 Uhr von gironimo
... gefragt war z.B. nach der Farbe. Und da sehe ich schon eine Mitbestimmung.
Es gibt ja Betriebe, wo schon an der Kittelfarbe der Akademiker vom Gehilfen zu unterscheiden ist ... (!!) ...
- also - siehe Lernender.
Erstellt am 01.02.2012 um 17:19 Uhr von mainpower
@gironimo,
das ist nicht Dein ernst, oder
Erstellt am 02.02.2012 um 13:51 Uhr von Lernender
@mainpower
glaubst du nicht das mildere Mittel vor einer z.B Entlassung eines Kollegen mit einer Allergie auf eine """" persönliche """"""" Schutzausrüstung ist die Pflicht des AG dafür zu sorgen das er eine Ausrüstung wählt die bei dem betroffenen Mitarbeiter keine Allergie auslöst?
Denk z.B. an Handschuhe und einen Kollegen mit einer Latexallergie. Den AG möchte ich sehen der daraufhin einen Kollegen versetzen oder gar entlassen kann.
Was ist mit einem Radiologen der aufgrund eines Bandscheibenvorfalls Einschränkungen hat. Glaubst du es gibt keine Verpflichtung diesem Kollegen eine evtl. leichtere Bleischürze anzubieten?