Erstellt am 29.09.2011 um 08:44 Uhr von gironimo
Der AG ist vielleicht der Meinung, dass es keine Versetzung ist.
Wenn es aber eine Versetzung ist (siehe auch § 95 Abs.3 BetrVG), hätte der BR seine Zustimmung erteilen müssen. (Beachte auch §§100 und 101 BetrVG)
Erstellt am 29.09.2011 um 11:56 Uhr von Kurzarbeiter
Hier könnte ggf. sogar eine Änderungkündigung notwendig sein. Kommt auf den Inhalt des ArbV an.
Erstellt am 29.09.2011 um 13:43 Uhr von hilfsheriff
Es sollte erst einmal grundsätzlich geklärt werden ob es sich arbeitsrechtlich um eine Versetzung handelt, ( neues Aufgabengebiet? neue Örtlichkeit? usw).
In diesem Fall hört es sich jedenfalls nach Versetzung an.
Somit hätte der BR vom AG informiert und seine Zustimmung oder Ablehnung erteilen müssen was widerum heisst das diese Versetzung nicht rechtens war und man gegen sie auch gerichtlich vorgehen könnte.