Hallo,
in unserem Betrieb gibt es 180 wahlberechtigte Arbeitnehmer. Zur Zeit stehen auf der Liste zur Betriebsratswahl 6 Mitarbeiter. Es gibt nur eine Liste. Im Internet habe ich gelesen, dass der Betriebsrat aus 7 Mitgliedern bestehen darf. Unser Betriebsrat hat uns gestern erklärt, dass wenn sich nur 6 Personen aufstellen lassen, das es nur 5 in den Betriebsrat schaffen und einer bleibt als Ersatzmitglied übrig. Da ein Betriebsrat immer aus einer ungeraden Anzahl bestehen muss?
Ist das rechtens oder dürfen alle 6 Mitarbeiter in den Betriebsrat?