Hallo.

Ich benötige eure Unterstützung.

Folgender Sachverhalt
Bei uns in Sachsen war letzte Woche Mittwoch der 17.11 Feiertag. Es wurde zwischen dem Betriebsrat in dem auch ich tätig bin und der Geschäftsführung vereinbart das der Feiertag durchgearbeitet wird und es einen Feiertagszuschlag in Höhe von 100% gibt.
Über einen ersatzruhetag wurde nicht gesprochen.

Ich wie auch viele ander Kollegen sind der Auffassung das es für den Feiertag 8 Überstunden plus die 100% Zuschlag geben muss da ja die Woche eigentlich nur 4 Tage hat und wir einen Tag mehr gearbeitet haben.
Meiner Meinung nach müssten 100% Zuschlag plus die angefallenen Stunden gutgeschrieben werden oder 100% Zuschlag gezahlt werden und ein Ersatzruhetag geschaffen werden

Unsere Personalabteilung ist der Meinung das der Feiertag nur mit den 100% abgegolten ist und keine Überstunden für den Feiertag angefallen sind, da dies ja eine doppelte Bezahlung wäre

Wer kennt sich aus? Eventuell Urteile dazu?

Vielen Dank