Guten Morgen.

Folgende Sachlage. In unserem Unternehmen wurde eine Dienstanweisung heraus gegeben, die nach meiner Meinung unter die Mitbestimmungsrechte des BR´s fallen nach §87 BetrVg (Verhalten des MA am Arbeitsplatz) . Es wurde den Mitarbeitern einer bestimmten Arbeitsstelle das mitbringen privater Gegenstände (z.b. IPod, Handy, Unterhaltungselektronik allgemein) untersagt. Dies wurde bisher geduldet. Der AG argumentiert das er zwar nicht wüsste wo das Gesetzlich geregelt wäre, er sich aber sicher wäre das er das laut Gesetz ohne die MB des BR dürfe.Auch habe der AN sich ja schon durch seinen Arbeitsvertrag dazu verpflichtet seine ganze Aufmerksamkeit seinen Beruflichen Pflichten zu widmen. Desweiteren beruft er sich auf sein Hausrecht. Ich habe BGB , Betrvg und ArsStättV durchsucht, und nichts dazu gefunden. Meiner einung nach hätte eine solche Dienstanweisung durch den BR mitbestimmt werden müssen.

Wie seht ihr das??

Gruß RTBBR