Erstellt am 09.11.2010 um 09:44 Uhr von rkoch
Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis ohne Angabe von Gründen fristlos gekündigt werden (§22 (1) ivM. §20 BBiG). Insofern ist der Azubi von Eurem AG sehr zuvorkommend behandelt worden indem man ihm offenbar sein Fehlverhalten sehr nachdrücklich klargemacht hat. Man hätte die Sache auch einfach so beenden können.
Nichtsdestotrotz läuft auch diese Kündigung nach §102 BetrVG ab. Sprich der AG muss den BR zu der geplanten Kündigung anhören.
Erstellt am 09.11.2010 um 11:25 Uhr von Ulrik
ergänzend zu rkoch
Der BR muß zu der Kündigung angehört, und zwar mit Angabe eines Kündigungsgrundes. Das muß in die Anhörung mit rein.
Auch wenn der AG dem An in der Probezeit keinen Grund zur Kündigung nennen muß, gegenüber dem BR ist das anders. Allerdings reicht ein Satz mit einer Richtung aus.
Sogar ein >Bauchgefühl< wäre ein Grund.
Aber generell ist der Azubi wirklich mit Watte angepackt worden... Wie viele Verwarnungen brauchts denn, bis man den Knall hört?? Eine Ausbildung ist doch etwas Grundlegendes
Sorry, meine Meinung.
Erstellt am 09.11.2010 um 12:06 Uhr von bobbicar
Danke für die schnellen Antworten .an rkoch und Ulrik.Ihr bestätigt damit auch unsere Ermittlungen.
Bobbicar