Hallo zusammen,
bei uns ist die Nutzung von E-Mail ausschließlich für dienstliche Zwecke gestattet. Die private Nutzung wurde verboten. Der Arbeitgeber will nun von seinem Kontrollrecht gebrauch machen und kontrollieren ob das Verbot eingehalten wird. Es soll in einem vorher festgelegten Zeitraum alle E-Mails ausgewertet werden. Die Auswertung enthält lediglich einen Zeitstempel, Sender, Empfänger und den Betreff. Der Betriebsrat wurde vorher informiert über die Kontrolle. Haben wir weitere Dinge zu beachten?