Erstellt am 29.10.2010 um 17:57 Uhr von KBlitz
Habt ihr keine Betriebsvereinbarung zum Thema Emailverkehr?
In einer Betriebsvereinbarung könnte man nämlich entsprechende Kontrollen vereinbaren, jedoch muss es hierfür auch einen entsprechenden Verdacht geben. Hier generell alle Emails zu überprüfen ist fraglich.
Bei uns gilt das Vieraugenprinzip - heißt der Geschäftsführer hat ein Passwort und der Betriebsratsvorsitzende und nur diese beiden können gemeinsam wenn beide ihr Passwort eintippen auf die Emails zugreifen und kontollieren.
Somit ist gesichert, dass der Arbeitgeber nicht einfach wild auf die Emails zugreifen kann.
Also eine entsprechende Kontrolle sollte nur stattfinden, wenn dies entsprechend vereinbart ist oder es tatsächlich Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein spezieller Kollege sich nicht an die Regelung hält. Ein Generalverdacht kann hier nicht genutzt werden um alle zu kontrollieren.
Erstellt am 30.10.2010 um 21:27 Uhr von DerAlteHeini
KBlitz
Warum ist es problematisch, wenn der private Mailverkehr verboten ist, die Mail's zu kontrollieren?
Erstellt am 30.10.2010 um 21:53 Uhr von Kölner
@DerAlteHeini
Weil es das TKG und das GG gibt?