Erstellt am 14.10.2010 um 10:49 Uhr von MichaelE
Das wird im Arbeitszeitgesetz geregelt. Von Interesse sind hier u.a. § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer und § 7 Abweichende Regelungen.
Erstellt am 14.10.2010 um 13:52 Uhr von Mundwerker
Steht alles im (allgemeinverbindlichen!) Tarifvertrag.
Bin selbst in der Baubranche tätig und mein Chef meint auch immer, die ganzen Asphaltierer, die an den Autobahnen arbeiten, würden das rund um die Uhr, sieben Tage die Woche, 12 Stunden am Tag machen, warum das ausgerechnet nur bei uns nicht möglich sei.
Außerdem meint er ständig, der Samstag sei ein gewöhnlicher Arbeitstag. Ist er nicht! Im BRTV ist ganz klar festgelegt, dass Montag bis Freitag gearbeitet wird, und auch wie sich die Arbeitszeit verteilt (von Dezember bis März Montag bis Donnerstag je 8 Std., Freitag nur 6 und von April bis November Montag bis Donnerstag 8,5 und Freitag nur 7 Std.).
Außerdem sollte euer Arbeitgeber dem Betriebsrat nachweisen können, dass die nicht ausgezahlten Gelder der Ansparstunden INSOLVENZSICHER auf einem Sicherungskonto (z. B. bei der SOKA) geparkt werden. Dies wird nämlich meistens einfach nicht gemacht. Der Arbeitgeber verbessert so in den Sommermonaten seine Liquidität und wenn die in der Schlechtwetterphase im Februar für die Auszahlung nicht mehr ausreicht…
Erstellt am 14.10.2010 um 18:23 Uhr von mainpower
Hallo,
wenn in Euerem Tarifvertrag die Arbeitszeiten von Montag bis Freitag festgelegt sind ist das eine Sache. Das ändert aber nichts an der Tatsache dass der Samstag ein ganz gewöhnlicher Wochentag ist. Da hat Euer AG recht.
Ob der AG die angefallenen Stunden als Freizeit verrechnet oder die Stunden ausbezahlt ist, denke ich, verhandlungssache zwischen AG und AN.
Erstellt am 15.10.2010 um 10:54 Uhr von Mundwerker
Ich empfehle dir dringend, dir den BRTV zu besorgen (Elsner Verlag). Er ist ALLGEMEINVERBINDLICH, also Gesetz! Wenn du im Baugewerbe arbeitest, sollte das sowas wie deine Bibel sein ;-) Darin ist wirklich alles ganz klar geregelt.
Dort steht z. B., dass das Arbeitszeitguthaben und der dafür einbehaltene Lohn zu keinem Zeitpunkt 150 Stunden überschreiten darf. Das Baugewerbe ist voller branchenspezifischer Besonderheiten, insbes. beim Thema Arbeitszeitkonten.
In welcher Branche gibt es denn sonst noch eine zusätzliche Sozialkasse (SOKA Bau), ein Saison-Kurzarbeitergeld oder ein steuer- und sozialversicherungsfreies Zuschuss-Wintergeld für zuvor selbst angesparte Stunden?