Erstellt am 28.09.2010 um 07:16 Uhr von pitsieben
@ Ferdinand,
Mitbestimmung des BR`s nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG.
Der BR muss auch auf die gesundheitliche Belastung der Kollegen achten.
Gibt es keinen Tarifvertrag?
Erstellt am 28.09.2010 um 08:14 Uhr von Ulrik
Hi,
bei der AZ-Erhöhung seid ihr auf jeden Fall in der Mitbestimmung.
Eine Umstellung der Verträge ist nicht notwendig.
Schaut eurem AG nur bitte genau auf die Finger, wa das Abgelten der Zeit angeht. Vor allem auch unter dem Punkt Gesundheitsschutz (@pitsieben) und auch im Hinblick auf das ArbZG (durchschnittl. ArbZ von 8h muß in einem halben Jahr erreicht sein).
Erstellt am 28.09.2010 um 15:13 Uhr von nicoline
Ferdinand,
*Oder müssen hierzu die Arbeitsverträge umgestellt werden ?*
das kommt darauf an, was in den Arbeitsverträgen zu Arbeitszeit und Überstunden vereinbart ist.
Steht dort:
die wöchentliche Arbeitszeit beträgt xx Stunden, und zum Thema Überstunden oder Mehrarbeit gar nichts, muss der AN nicht mehr als diese vereinbarten Stunden leisten und es bräuchte eine Änderungskündigung, um dass zu ändern.
Steht dort:
die DURCHSCHNITTLICHE wöchentliche Arbeitszeit beträgt xx Stunden
und
der AN ist verpflichtet, bei betrieblicher Erfordernis, Mehrarbeit bzw. Überstunden zu leisten, muss an den Verträgen nichts geändert werden, aber der BR sollte gut überlegen, unter welchen Bedingungen er einer tgl. Arbeitszeiterhöhung zustimmt und für welchen Zeitraum!
Erstellt am 28.09.2010 um 16:42 Uhr von Ferdinand
Im Tarifvertrag steht es so:
16. Die regelmäßige Arbeitszeit ist grundsätzlich gleichmäßig auf alle Arbeitstage von mon-tags bis freitags zu verteilen. Dabei soll die regelmäßige Arbeitszeit täglich acht Stunden nicht überschreiten.
17. Ist aus zwingenden betrieblichen Gründen eine ungleichmäßige Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit in der Woche oder Doppelwoche (bei drei- oder mehrschichtiger Arbeits-weise in einem Zeitraum von vier Wochen) notwendig, oder wenn an Samstagen regelmäßig gearbeitet werden soll, so ist dies durch Betriebsvereinbarung zu regeln.
Aber bei uns soll es ja zu einem festen Arbeitszeitmodell werden !
Erstellt am 28.09.2010 um 16:58 Uhr von nicoline
Ferdinand,
schon blöd, wenn man wichtige details immer erst nachträglich erfährt ;-((, aber ich hätte natürlich auch nach einem geltenden TV fragen können!
*so ist dies durch Betriebsvereinbarung zu regeln.*
*Aber bei uns soll es ja zu einem festen Arbeitszeitmodell werden !*
Tja, dann müßte Euch doch klar sein, was zu tun ist! Ohne BV läuft gar nichts und der AG muss dem BR die zwingenden, betrieblichen Gründe erstmal erklären. Arbeitszeit ist doch das größte MBR, welches der BR überhaupt hat, also, tobt Euch aus!