Erstellt am 12.09.2010 um 19:04 Uhr von nicoline
Aikejn,
*Was können wir tun?*
Ihr könnt den AN nur beraten! Aufhebungsverträge unterliegen nicht der MB => Individualrecht.
Rat an den AN:
Nichts unterschreiben vor einer ausführlichen fachanwaltlichen/gewerkschaftlichen Beratung.
Niemand kann ihn zwingen, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben.
Erstellt am 12.09.2010 um 19:28 Uhr von pfeilenbogen
Ihr könnt und solltet dem AG ganz deutlich klarmachen, dass ihr bei solchem Verhalten zukünfig Einstellungen ablehen müsst und auch ggf. bei / zu Mehrarbeit NEIN sagen. Das könnte den AG zum Nachdenken veranlassen.
Erstellt am 12.09.2010 um 20:22 Uhr von wahlvst
hat man in Urlaub geschickt
wer hat ihn in Urlaub geschickt? Hatte er den Urlaub beantragt??
Kennt ihr das Bundesurlaubsgesetz?
§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt..................