Liebes Beraterteam,

gilt es als rechtzeitg zur Betriebsratssitzung eingladen, wenn zu einer am Montag stattfindende BRS, am Freitag eine Stunde vor Arbeitsende schriftlich, ohne weiter Angaben, eingeladen wird. Zumal es in dieser Einladung mit dem letzten TOP um eine Kündigung geht?
Außerdem ist die Einladung falsch datiert und ohne Unterschrift des BR-Vors.
Meine bzw unsere Tendenz geht dahin, die Beschlüsse(somit auch die Kündigung)für unwirksam zu erklären, weil Formfehler enthalten sind und keine Zeit zur Vorbereitung der wichtigen TOP´s möglich gewesen ist.