Erstellt am 02.08.2010 um 16:12 Uhr von mainpower
Hallo,
prügelnde Mitarbeiter/innen muss kein Arbeitgeber in seinem Unternemen dulden. Eine fristlose Kündigung ist da schon gerechtfertigt.
Erstellt am 02.08.2010 um 17:09 Uhr von Kölner
@mainpower
Die Frage war ja nicht, ob die fristlose Kü. gerechtfertigt ist...sondern ob eine Abmahnung nicht vll. auch reicht.
@mockebock
Der BR muss sich dem Anhörungsbegehren des AG beugen und entsprechend reagieren. Ob § 102 BetrVG hinsichtlich der Widerspruchsbegründung hilfreich ist, liegt im Bereich Eurer betriebsrätlichen 'Prosa' und vll. auch ein wenig im Bereich Eurer 'Lyrik'.