Erstellt am 13.07.2010 um 08:01 Uhr von Forentroll
Es kommt darauf an, was im Arbeitsvertrag steht. Wenn hier keine Regelung ist bzw. auf eine Regelung verwiesen wird mußt du mal ins Teilzeit- und Befristungsgesetz § 15 Abs. 3 nachsehen. Da steht, dass eine Kündigung nicht möglich ist.
Erstellt am 13.07.2010 um 08:40 Uhr von Musha
Und wie sieht es mit einen Aufhebungsvertrag aus ? Schon mal daran gedacht? Also wir bieten das unseren Mitarbeitern auch an wenn sie was neues gefunden haben.
Erstellt am 13.07.2010 um 09:33 Uhr von rkoch
@Forentroll
Ob die Aushilfe BEFRISTET eingestellt ist wissen wir aus Fienchens Vortrag nicht, nur das sie Teilzeit hat.
@Fienchen
Insofern zieht das was Forentroll gesagt hast nur wenn die Aushilfe auch befristet ist.
Erstellt am 13.07.2010 um 09:36 Uhr von Musha
Warum wissen wir das nicht? Da steht doch : Der Arbeitsvertrag ist bis Dezember befristet, allerdings OHNE Probezeit.
=)
Erstellt am 13.07.2010 um 10:12 Uhr von rkoch
Blödheit meinerseits... Sorry. Man sollte sein Gehirn auch verwenden wenn man Beiträge liest.
Erstellt am 13.07.2010 um 10:52 Uhr von Forentroll
@ rkoch
bei dem Wetter ist das verziehn.
Erstellt am 13.07.2010 um 11:03 Uhr von mainpower
@Musha,
warum sollte der AG einen Aufhebungsvertrag unterschreiben wenn der MAvon sich aus gehen will????