Erstellt am 12.05.2021 um 08:04 Uhr von Ocrim
Hallo, wir hatten so etwas schon bei uns. Per Einschreiben wurde der Kollege zu einem Gespräch gebeten. Der Sachverhalt hat sich dann aufgeklärt.
Der Kollege ist nach seinem Arztbesuch direkt ins KH eingewiesen worden und konnte keinen Schein versenden, da er keine Angehörigen hat. Das KH hat den Schein auch nicht versendet.
Das ist jetzt ein einfacher Fall. Wie ist der Kontakt zu dem Kollegen? Hat ihn jemand angerufen? hat jemand hinterfragt, warum kein Schein kommt?
Ist der Kollege diesbezüglich auffällig (Wiederholungstäter)?
Leider kann ich dir keine rechtliche Auskunft geben, ob die Kündigung vor Gericht Bestand hat.
Grundsätzlich kann der AG erstmal eine Kündigung aussprechen. Ihr widersprecht dann. -Unverhältnismäßigkeit ? -
Erstellt am 12.05.2021 um 08:08 Uhr von BRHamburg
Es wäre schön wichtig zu wissen warum es keine AU Bescheinigung gibt. Bei einer Corona Infektion gibt es z. B vom Arzt keine Bescheinigung sondern eine Anweisung vom Gesundheitsamt. Diese kann auch einige Tage dauern.
Erstellt am 12.05.2021 um 08:11 Uhr von marlboromann
Hallo Ocrim, danke für deine Antwort. Der Kollege wurde mehrfach angerufen. Keine Reaktion von ihm. Hat jetzt eine Krankmeldung seit Montag eingereicht. Von letzter Woche ist nichts gekommen. Hat schon mehrfach die drei Tage ohne Au ausgenutzt. Wie gesagt, keine Rückmeldung von ihm.
Erstellt am 12.05.2021 um 08:34 Uhr von Ocrim
Teilt ihm mit, dass der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen wird!
Dass das nun seine letzte Chance ist, die "Hose runter zu lassen".
Ist er ein "Blaumacher" oder hat er ggf wirklich etwas, was er nicht sagen will, weil es ihm unangenehm ist? (psychische Probleme, familiäre Probleme, körperliche, Sucht...). Dann jetzt raus damit, sonst war es das.
Manchmal helfen deutliche Ansagen.
Wenn dann auch nichts kommt, habt ihr erstmal euren Teil getan.
Weiterhin könnt ihr einen Widerspruch formulieren, in dem ihr darauf verweist, dass es nie eine Abmahnung oder andere Personalgespräche zu diesem Thema gab. (wenn dem so ist)
Erstellt am 12.05.2021 um 10:36 Uhr von ganther
der AG wird es für sich entscheiden und der BR wird im Rahmen der Kündigung angehört. Wenn der Kollege dann klagen sollte wird ein Gericht entscheiden und das kann hier niemand abschätzen. Denn jeder Einzelfall ist anders und auch Richter sind unterschiedlich. Der Richter wird sich anschauen, wie lange ist der MA bereits beschäftigt, wie war das Arbeitsverhältnis bisher, gab es schon gleichartige Vorfälle und wie hat der AG bisher reagiert, gibt es bereits Abmahnungen (kann ja auch mündlich geschehen sein - mit allen Beweisproblemen dabei für den AG9.....
Erstellt am 12.05.2021 um 11:19 Uhr von Kjarrigan
"Weiterhin könnt ihr einen Widerspruch formulieren..."
Da es eine fristlose (außerordentliche) Kündigung geht kann der BR nur Bedenken äußern
und keinen Widerspruch einlegen.
Ansonsten siehe ganther