Hallo habe eine Frage zum Zustimmungsersetzungsverfahren bei einer außerordentlichen Kündigung eines BR Mitgliedes . Der Arbeitgeber hat dem BR die Gründe für die außerordentliche Kündigung genannt...der BR hat nicht zugestimmt...dann gab es eine Güteverhandlung ohne Einigung....der Arbeitgeber will jetzt den Kammertermin und hat in einem neuen Schreiben an das Gericht über seinen Anwalt neue Gründe genannt....darf er das ????? Ich dachte nur das was er dem BR vorgelegt hat , als Grund zählt?????
Kann mir jemand helfen bzw. sagen wo ich dazu was lesen kann......