Erstellt am 02.03.2021 um 08:38 Uhr von Kjarrigan
Es gibt keinen Anspruch auf Deutsche Schulungen, aber darauf das ich als AN die Anweisungen / Formblätter etc verstehen kann und evtl. sogar muss, um meine Arbeitskraft gem. AV ausführen zu können.
Im AV wird kaum stehen, das ich so gut englisch sprechen muss, dass ich alles verstehe wie ein Muttersprachler.
Wenn man also etwas nicht versteht fragt man nach und zwar solange und so penetrant
bis es dem Vortragenden zu "bunt" wird.
Und als BR kann ich bei bestimmten Themen natürlich auch auf den AG einwirken, z.B. wenn es um Arbeitssicherheit, Erläuterungen zum Lohn etc. geht
Erstellt am 02.03.2021 um 08:45 Uhr von Relfe
Es gibt auch sowas wie eine "Betriebssprache", die legt fest welche Sprache im Betrieb üblich ist.
Wenn der AG das festlegt, muss er natürlich im Gegenzug alle MA entsprechend weiterbilden.
Wenn nichts festgelegt ist, dann ist in Deutschland die Betriebssprache grundsätzlich deutsch.
Wobei in dem Fall das eine andere Betriebssprache festgelegt wird, der BR ein MBR nach §87 Abs.1 Nr. 1 hat.
(habe ich mal recherchiert gehabt das Thema)
Erstellt am 02.03.2021 um 10:03 Uhr von Kratzbürste
Ihr seid doch auch bei den Schulungen in der Mitbestimmung. (§§ 97,98 BetrVG). Da könnt Ihr doch auch Druck aufbauen.