Erstellt am 12.02.2021 um 18:19 Uhr von celestro
"Aber die Minusstunden von der vorherigen Tätigkeit werden mitübernommen?"
Klar! Wieso nicht?
"Weiters: Wenn um die Weihnachtszeit herum sehr wenig bis keine Arbeit ist, und das jedes Jahr, und der Chef zwar freie Hand lässt aber darauf pocht, dass nicht doppelt bzw. unnötig besetzt ist und die Mitarbeiter gehen, sobald es möglich ist, sind das dann trotzdem vom Mitarbeiter verursachte Minusstunden?"
Das sollte man einen RA fragen. Ich würde zu "man hatte freie Hand" tendieren und daher ist man "selbst Schuld".
Erstellt am 12.02.2021 um 19:14 Uhr von Kratzbürste
Gibt es denn keinen BR? Der hätte doch im Zuge seiner Mitbestimmung die Zeit im Weihnachten mit dem AG regeln können.
Erstellt am 15.02.2021 um 07:37 Uhr von UdoWoe
Ich würde anraten mich immer vom Chef heimschicken zu lassen. Dann sind es keine Minusstunden, sondern der Chef (AG), hat meine Arbeitsleistung nicht in Anspruch genommen (Stichwort: Annahmeverzug).
Wenn ich natürlich hingehe und sage, Chef ich gehe nach Hause, es ist ja keine Arbeit da, dann sind es Minusstunden. Immer aufpassen was und wie ich es mache. Am besten auch alles schriftlich festhalten. Mail langt auch schon, dann hat der MA einen Beweis.
Und wie Kratzbürste schon fragte, habt ihr keinen BR?
Erstellt am 15.02.2021 um 09:03 Uhr von EDDFBR
Ich würde das, was der Chef zu Weihnachten sagt, bereits als Annahmeverzug sehen. Denn der Chef sagt ja "Geht nach Hause, wenn keine Arbeit da ist". Also hat er keine Arbeit für den MA, und das ist sein unternehmerisches Risiko, welches er nicht auf den AN abwälzen kann.
Natürlich hat Celestro aber recht dass es am sichersten ist, wenn man sich das vom Chef schriftlich geben lässt.