Ich unterliege dem TVÖD:
Samstags und sonntags sind arbeitsfrei.
Ist es richtig dass ich 19 Tage am Stück arbeiten darf ? Mir ist das mit der Sonntagsarbeit und ein Ersatz Ruhetag nicht ganz klar. Muss der Arbeitgeber wenn er mich sonntags beschäftigt zwingend innerhalb von zwei Wochen den Beschäftigungstag eingeschlossen ein Ersatz Ruhetag gewähren?Wenn es denn so wäre und ich würde Montag den 1 Februar anfangen zu arbeiten und würde bis zum 19. Februar einschließlich durcharbeiten, dann hätte ich 19 Tage am Stück gearbeitet. Muss der Arbeitgeber für die beiden Sonntage quasi den siebten und den 14. Februar zwei arbeitsfreie Tage gewähren das würde bedeuten das er mir gegebenenfalls den 22. und den 23. Februar also Montag und Dienstag freigeben müsste ??? Oder aber kann der Arbeitgeber den sowieso freien Samstag und Sonntag als Ersatztag für den gearbeiteten Sonntag werten ?
Oder habe ich hier einen kompletten Denkfehler? Wer von euch kann mir hier weiterhelfen?