Erstellt am 07.01.2021 um 10:16 Uhr von celestro
kommt darauf an ;-)
Grundsätzlich ist es zulässig, eine derartige Unterscheidung zu machen. Also die Sonderzahlung an das Erreichen eines Zieles zu koppeln und somit eben die MA auszuschließen, die es nicht erreichen. Aber ... es kommt natürlich drauf an, was zwischen BR und GF vereinbart wurde. Wenn das Ziel "Fehlerquote in der Abteilung XYZ unter 5%" war und es erreicht wurde, dürfte man einzelne MA mit 6% oder 7% NICHT ausschließen. Wenn aber eine "persönliche Fehlerquote" betrachtet wird .... dann natürlich schon.
Erstellt am 07.01.2021 um 11:13 Uhr von Pickel
"Verstößt das nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz?"
nein, in keiner Weise
Erstellt am 07.01.2021 um 17:16 Uhr von seehas
Das kommt stark darauf an, was vereinbart wurde.
Orientiert sich die Prämie an der Leistung einer Gruppe, so erhalten alle Mitglieder der Gruppe die Prämie wenn das Ziel erreicht wurde.
Orientiert sich die Prämie an der Leistung der einzelnen Mitarbeitenden, so erhalten nur diejenigen die Prämie, die das Ziel erreicht haben.
Was vereinbart wird hängt auch vom BR ab, da der Verteilungsmodus einer Sonderzahlung in der Mitbestimmung ist. Es sollte also eine BV zu diesem Thema geben.