Erstellt am 01.12.2009 um 15:31 Uhr von rkoch
Überstunden sind ein Fall von §87 (1) Nr. 3 BetrVG
Eine besondere Form der Kommunikation ist nicht vorgeschrieben, also kann der AG den "Antrag" stellen wie er will, mündlich, schriftlich, eMail, was auch immer.
Der Betriebsrat kann zustimmen oder auch nicht, einen Grund braucht er dafür nicht.
Der AG ist aus §80 BetrVG verpflichtet den BR unfassend zu informieren, eine spezielle Pflicht oder ein wie auch immer gearteter Umfang der Informationspflicht ergibt sich aus §87 BetrVG nicht. Im Grunde genommen kann der AG also auch grundlos Überstunden verlangen. Es liegt im Ermessen des BR, welche und wie umfangreiche Informationen er haben möchte. Bekommt der BR diese nicht lehnt er die Überstunden einfach ab. Es liegt also im Interesse des AGs mit dem BR eine Übereinkunft über den Umfang der notwendigen Information zu treffen.
Lehnt der BR die Überstunden ab, steht dem AG der Weg zur Einigungsstelle offen.
Erstellt am 01.12.2009 um 15:41 Uhr von waschbär
@rkoch,
äh mag ja laut Schreibschrift stimmig sein, aber glaubst du das es der Fragenden hilft?
Ich glaube sie möchte Beispiele.... oder aber sie muss den sinn verstehen WARUM der Ag dem BR die Überstunden anzeigen muss.
Überstunden entstehen ja weil es der Firma so gut geht das die MAs von ihrer Regulären AZ her ausgelastet sind.
Wenn oft und viel Überstunden nötig sind muss der BR dem AG mal auf die Füsse springen und sorgen das mehr MAs eingestellt werden, ausserdem soll der BR dafür sorgen das die Ü Stunden GLEICHMÄSSIG verteilt sind und bestimmt anzahlen eingehlten werden.
Möglich ist es durch einstellung von Leiharbeitern ODER entfristunf von Verträgen oder Stunden erhöhung von Kollegen...
Wichtig ist auch das der BR darauf Achtet das der MA seine Überstunden ABBUMMELN kann !!!!
@Tanja,
Ich weis ich Schreibe vieleicht etwas "wirr" aber nun ja die Tasten sind nicht für Waschbärpfoten gebaut und die Spracherkennungsorftware nun ja :-(
Hast du noch fragen Tanja ?
p.s netter name.....
Erstellt am 01.12.2009 um 16:00 Uhr von rkoch
@waschbär:
Ob es TanjaMey hilft weiß ich nicht, aber ich habe versucht ihre konkreten Fragen zu beantworten. Zugegeben, Deine Ausführungen, insbesondere aus welchen Gründen der BR ablehnen/zustimmen sollte, könnten eine bessere Antwort auf ihre letzte Frage darstellen. Ich hab sie nur aus der rechtlichen Sicht beantwortet....
@TanjaMey
Da fällt mir auf: eine hab ich gar nicht beantwortet:
Wenn am Samstag gearbeitet werden soll ist das natürlich auch ein Fall von §87 (1) Nr. 3, außer der Samstag ist sowieso ein Regelarbeitstag. Außerdem fällt natürlich i.d.R. auch noch die Mitbestimmung nach §87 (1) Nr. 2 (Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie Verteilung der Pausen) an, außer ihr habt bereits entsprechende Regelungen für den Samstag. Samstags wird ja oft nicht wie an anderen Werktagen gearbeitet, sondern verkürzt. Also stellt sich die Frage von wann bis wann, wird eine Pause notwendig oder soll auch dann Pause gemacht werden, wenn eigentlich lt. ArbZG (AZ kleiner 6h) gar keine Pause notwendig wäre. Wie sieht es am Samstag mit Schichtbetrieb aus? etc.
Erstellt am 01.12.2009 um 16:45 Uhr von Soenke
@rkoch
schon gut Waschbär hat die "mehr" Erfahrung und das nicht nur bei BertVG und deren Praktische Anwendung sondern auch im Verstehen von Nicks. Vorteil durch "anhaltende Beobachtung" von Nicks, nach Vier Jahren in einem Forum ist es möglich die Bedürfnisse der Nicks zu erlesen.
Oft hilft der Menschliche Faktor der zwar nicht immer das Gesetz im Fokus hat, aber "Salbe auf die Wunde" ist mit unter mehr wert als alle Fachbücher....
Oft ist es so das Nicks nur Bestätigung wollen und nicht mal den anspruch haben das erfahren in die tat um zu setzen, vielen ist das Forum oft ein Ventil ... vom alltag vom Frust .. vom Tripp Trapp (alltagtrettmühle).
Was noch .. ? Ja stimmt, wunder dich nicht wenn es vor kommt das deine Vorschläge die im Gesetzestext stehen, auf keinerlei begeisterung stossen... Dann weis der Nick im grunde das es bei ihm falsch läuft aber er weis nicht wie er es ändern soll. Das muss richtig weh tun und sehr Frustierend sein.
So nun habe ich aber genug geschrieben und hoffe das du bald genau wie viele hier zu eimen Festen bestandteil des Foums .-) wirst/bist.
p.s wusstest du das Waschbären ein recht auf ein upgrade zum USB 3.0 Port(nicht Hardware Kompatibel mit USB 1+2.) haben?
Erstellt am 01.12.2009 um 19:26 Uhr von nicoline
Apropos nicks,
heißt Waschbär eigentlich Soenke mit Vornamen?