Erstellt am 31.08.2020 um 23:14 Uhr von celestro
Passt davon
https://www.arbeitsrecht.org/betriebsrat/arbeitsrecht/welche-mitbestimmungsrechte-sie-bei-der-aus-und-weiterbildung-haben/
etwas?
Erstellt am 01.09.2020 um 07:52 Uhr von Kratzbürste
Ich würde erst einmal von der Mitbestimmung ausgehen. Es gibt zwar wie so oft im Leben eine Ausnahme - aber die soll euch dann der AG nennen, wenn er meint, ihr seid nicht in der Mitbestimmung.
Worum geht es euch im speziellen?
Erstellt am 01.09.2020 um 08:39 Uhr von Lost-in-Space
Danke für die Antworten.
Es geht
1. darum, dass der AG den BR im Vorfeld nicht über Kundenbesuche informiert und
2. im Besonderen darum, dass ein externer Trainer ohne vorherige Abstimmung (welcher Art ist hier zu klären) Mitarbeiter per Workshop schult/trainiert.
Nach welchem § gibt es hier eine Mitbestimmung?
Erstellt am 01.09.2020 um 09:01 Uhr von rtjum
zu
1. wieso sollte der AG euch über Kundenbesuche informieren?
2. BetrVG §98 Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen
wenn ich das richtig verstanden habe sollen die Trainer des Kunden ein train the Trainer machen damit eure Trainer dann nachher die eigenen MA schulen können
Erstellt am 01.09.2020 um 12:48 Uhr von paula
nicht jeder Workshop ist eine Maßnahme nach § 98ff BetrVG. Daher würde ich beim AG mal die Inhalte, Ablauf anfordern um es beurteilen zu können