Erstellt am 27.08.2020 um 11:04 Uhr von jimbob2019
Also was der AG nicht machen kann ist, das er ein Teil der Vertraglichen Arbeitszeit teilt in Befristet und den anderen Teil unbefristet. Die Klausel ist schon mal unwirksam. Ist das nur bei Dir so oder bei anderen auch und habt Ihr ein BR der das Prüfen kann??
Erstellt am 27.08.2020 um 12:55 Uhr von nicoline
jimbob2019
*das er ein Teil der Vertraglichen Arbeitszeit teilt in Befristet und den anderen Teil unbefristet. Die Klausel ist schon mal unwirksam.*
Die Richtigkeit dieser Aussage kannst du sicher mit einem einschlägigen Urteil oder Gesetzestext beweisen. Daran hätten hier bestimmt etliche TN Interesse.
Erstellt am 27.08.2020 um 13:04 Uhr von nicoline
Fragezumvertrag
*Mein Arbeitgeber hat mir bereits Ende Juni mitgeteilt, dass der Vertrag um ein weiteres Jahr verlängert wird*
Schriftlich oder mündlich? Wenn mündlich, gibt es Zeugen? Gibt es einen BR?
Erstellt am 27.08.2020 um 13:51 Uhr von paula
auch wenn der AG hier unterlegen ist, das Urteil zeigt, dass es grundsätzlich möglich ist, Arbeitsbedingungen und somit auch die Arbeitszeit zu befristen: BAG 7 AZR 520/16.
Daher müsste man hier mal klären, was konkret wie zugesagt wurde (siehe Fragen von nicoline). Die andere Frage ist, ob der genannte Grund zur Befristung so vorliegt.
Erstellt am 30.08.2020 um 19:55 Uhr von nicoline
Ich möchte mal wieder meine Freude darüber zum Ausdruck bringen, wie konstruktiv viele Fragesteller an der Klärung ihres eigenen Problems mitarbeiten. ?