Erstellt am 07.05.2020 um 16:00 Uhr von moreno
Ihr bekommt eine Anhörung ;-) dann wird geschwiegen bis die Frist abgelaufen ist und gut ist.
Erstellt am 07.05.2020 um 16:51 Uhr von Kratzbürste
Ihr müsst natürlich eine Sitzung machen und dort beschließen, dass ihr die Frist ohne Stellungnahme verstreichen lasst.
Und das tut ihr dann. Der AG wird schon merken, dass ihr euch nicht geäußert habt.
Erstellt am 07.05.2020 um 17:40 Uhr von celestro
"Geht sie zurück an den AG"
das geht rechtlich überhaupt nicht
"informiert ihr nur"
Wie soll das gehen? Wenn Ihr den AG darüber informiert, dass Ihr die Frist verstreichen lasst, dann könnte dieser die Info als "abschließende Stellungnahme" werten und schickt ggf. die Kündigung noch vor Ablauf der Frist raus.
"oder gibt's da ein festes Procedere?"
Ja ... wenn man die Frist verstreichen lassen will, dann lässt man die Frist verstreichen. Bis die Frist abgelaufen ist, tut man einfach gar nichts (bzw. wie schon angemerkt, muss man den Beschluss fassen, dass man die Frist ablaufen verstreichen lässt).
Erstellt am 08.05.2020 um 08:24 Uhr von seehas
Wenn ihr die Frist auslaufen lasst, dann ist das faktisch eine Zustimmung. Warum stimmt ihr dann nicht einfach zu?
Erstellt am 08.05.2020 um 08:59 Uhr von celestro
Ich würde vermuten, weil man nicht zustimmen will, aber auch keine wirksame Zustimmungsverweigerung hinbekommt.