Erstellt am 20.02.2020 um 11:56 Uhr von celestro
Beim AG erkundigen ... "anscheinend vergessen" ist nicht "Sie wurden vergessen". Wenn der AG sich für den Fehler entschuldigt, sehe ich keinen Grund, das nicht nachträglich zu genehmigen. Er sollte aber von sich aus auch deutlich machen "das es nicht wieder vorkommen wird". Oder der Aussage zumindest zustimmen, wenn Sie von Euch kommt.
Erstellt am 20.02.2020 um 14:05 Uhr von Pjöööng
Sorry, verstehe die Frage nicht! Die Überstunden wurden doch gemacht.Wieso zerbricht man sich dann noch den Kopf über "genehmigen oder nicht genehmigen"? Das kann man doch nur noch zur Kenntnis nehmen.