Hallo zusammen,

ich würde gern von euch wissen ob folgender Vorgang eine Versetzung im Sinne des BetrVG darstellt oder nicht.
Der Fall: Kassenaufsicht (zu den Aufgaben gehört auch zeitweise kassieren) wird von der Aufgabe als Kassenaufsicht entbunden
und soll nur noch als Kassiererin an der Hauptkasse arbeiten und nur im Notfall (Urlaub, krank etc.) die Aufsicht übernehmen.
Die Kollegin ist BR-Mitglied, wir vermuten deshalb!

Eine Aushilfskraft (Kasse 80 Std) wurde an diesen Platz gesetzt und soll dort eingearbeitet werden.
Ist dies eine Versetzung im Sinne des Gesetzes oder nicht?
Und was uns wichtig dabei ist - können wir dem wiedersprechen?