Erstellt am 30.12.2007 um 09:10 Uhr von Sternburg
Den Vorsitz an jemanden anderen abtreten geht so nicht.
Der Vorsitzende kann von seinem Posten zurücktreten, bleibt dann als 'normales' Mitglied im Betriebsrat.
Der Stellvertreter übernimmt dann so lange die Funktion des Vorsitzenden, bis ein neuer gewählt ist, danach ist er wieder Stellvertreter - außer er selbst wird zum Vorsitzenden gewählt.
Erstellt am 30.12.2007 um 10:01 Uhr von Mona-Lisa
@Batmann,
hmm..... "kommt seinen Aufgaben nicht nach...... aus zeitlichen Gründen?...."
Immer wieder höre ich von Gremien, die sich beklagen, dass ihr BRV "zu wenig macht". oder das Amt wieder abgibt, weil er es zeitlich nicht unter einen Hut bekommt.
Oft läuft das dann so: Du bist jetzt Vorsitzender, wir haben dich gewählt und nu mach mal!
In den Sitzungen erzählst du uns dann, was bei all deinen Unternehmungen so herausgekommen ist und wir entscheiden dann zusammen, was dafür oder dagegen (wieder mal vom BRV) unternommen wird!
So läuft das nicht! Sein Amt verdonnert ihn nicht dazu, für alles und jedes zuständig zu sein.
Er ist nicht euer Fiffi! Kein Wunder, dass euer BRV die Schnauze voll hat!
Betriebsräte seid ihr alle drei und der Vorsitzende ist kein bisschen mehr als ihr selbst. Er ist das Sprachrohr des Gremium's ! Sprecht euch mehr untereinander ab. Verteilt die Arbeit auf alle 3 Schultern!
......und dann solltet ihr alle 3 mal den § 26 BetrVG genauer unter die Lupe nehmen!
Erstellt am 30.12.2007 um 12:45 Uhr von Immie
@Batman
§26 BetrVG...
Was sind denn deiner Meinung nach seine Aufgaben,
denen er nicht nachkommt?
Erstellt am 30.12.2007 um 12:59 Uhr von pirat
@Batman,
Frage....Er möchte den Vorsitz an seinen Stellvertreter abgeben...ist das möglich? Jo!!
Antwort....@1, dem ist nicht mehr viel hinzuzufügen!
nächste Sitzung... TOP Rücktritt und Neuwahl des BRV. Beschlußfassung, Neuwahl... Protokoll..... Info an GL und Kollegen. Ende. Basta!
Ihr solltet pfleglicher mit Vorsitzenden umgehen, viel Auswahl habt ihr nicht mehr.