Erstellt am 22.05.2019 um 14:51 Uhr von takkus
Ein Gesetzt fällt mir da jetzt nicht ein, aber was sagt denn (wenn vorhanden) euer Tarifvertrag oder eure BV dazu?
Erstellt am 22.05.2019 um 14:58 Uhr von rtjum
Ihr solltet dazu eine entsprechende Vereinbarung mit eurem AG haben. Was steht da drin? Wenn es keine gibt, dann wird es schwer. ich persönlich denke, dass Elternzeit auch mitzuzählen ist.
Erstellt am 22.05.2019 um 14:58 Uhr von Hansen
Hallo,
leider sind wir nicht mehr im Tarifbund und eine BV haben wir darüber leider nicht geschlossen.
In den letzten Jahrzehnten war es immer so, dass Elternzeit nicht darauf angerechnet worden wurde.
Gruss Hansen
Erstellt am 22.05.2019 um 15:12 Uhr von nicoline
Hansen,
*das Mitarbeiter nach 10, 25 und 40 Jahren Arbeitszeit eine Extraprämie erhalten*
Man müsste den genauen Wortlaut der Prämienregelung wissen. Wenn es tatsächlich um *Arbeitszeit* geht, könnte es sein, dass nur die Anspruch haben, die während der Elternzeit auch gearbeitet haben. Die, die nicht gearbeitet haben, haben ja auch tatsächlich nicht so viel *Arbeitszeit* hinter sich. Wenn es jedoch um die Betriebszugehörigkeit geht und es keine anders lautende tarifliche oder arbeitsvertragliche Regelung gibt, ist die Elternzeit mitzurechnen.
Erstellt am 22.05.2019 um 15:18 Uhr von Kratzbürste
Elternzeit unterbricht nicht die Betriebszugehörigkeit- der Arbeitsvertrag besteht ja weiter. Und die Inanspruchnahme von Elternzeit darf nicht zur Diskriminierung führen.
Erstellt am 22.05.2019 um 15:21 Uhr von Hansen
Hallo Kratzbürste,
ja das sehe ich genauso, aber wo kann ich etwas schriftliches darüber finden?
Haben Sie einen Tipp?
Gtruss Hansen
Erstellt am 22.05.2019 um 15:37 Uhr von rtjum
Hansen,
"In den letzten Jahrzehnten war es immer so, dass Elternzeit nicht darauf angerechnet worden wurde."
d.h. bisher wurde es immer so gemacht, das Elternzeit die "Arbeitszeit" unterbricht?
Erstellt am 22.05.2019 um 15:47 Uhr von Pjöööng
Arbeitszeit "ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen".
Arbeitszeit ist hier sicherlich nicht gemeint.
Was wird denn mit solch einer Prämie ent- oder belohnt? Die geleistete Arbeit? Lass mich überlegen... Nehmen wir eine Prämie von 4000,- € zum 40sten Jubiläum. Das sind 100,- € pro Jahr, 0,5 € pro Tag, 6 ct pro Stunde? Nach einem zusätzlichen Arbeitslohn klingt das nicht! Bindungswirkung für die Zukunft? Auch eher nicht. Bleibt doch nur noch eine Belohnung für Betriebstreue. Also abhängig von der Betriebs- bzw. Unternehmenszugehörigkeit. Und die hat zweifelsohne auch während der Elternzeit bestanden.
Ich befürchte dass dich Euer Arbeitgeber tatsächlich der mittelbaren Diskriminierung wegen des Geschlechts schuldig macht.
Erstellt am 22.05.2019 um 19:17 Uhr von Kratzbürste
Ich denke hier an § 75 Abs. 1 BetrVG.
Erstellt am 22.05.2019 um 20:08 Uhr von nicoline
*Ich befürchte dass dich Euer Arbeitgeber tatsächlich der mittelbaren Diskriminierung wegen des Geschlechts schuldig macht*
Hmmmm, wieso?
Erstellt am 22.05.2019 um 20:33 Uhr von Pjöööng
Hmmm... Elternzeit ist nach wie vor vorrangig "Frauensache". Also werden hier insbsbesondere Frauen schlechter gestellt.
Erstellt am 22.05.2019 um 21:22 Uhr von nicoline
Hmmm, Teilzeit war auch mal vorwiegend Frauensache, hat das BAG zumindest zum BAT noch anerkannt und bei der anteiligen Kürzung der Wechselschichtzulage für Teilzeitbeschäftigte eine mittelbare Diskriminierung von Frauen gesehen. Beim TVöD war das dann plötzlich nicht mehr der Fall. ☹
Erstellt am 22.05.2019 um 22:34 Uhr von Pjöööng
Hast Du dazu Aktenzeichen?
Erstellt am 23.05.2019 um 09:33 Uhr von nicoline
Biddeschööööön, ich gehe mal davon aus, dass du das zum TVöD meinst:
BAG 10 AZR 634/07
Erstellt am 23.05.2019 um 15:04 Uhr von Pjöööng
Schankedöööhn!
Das BAT Urteil war dann vermutlich 10 AZR 127/92? Das beschreibt das BAG ja warum sie das als anderen Sachverhalt sehen. Ist für mich durchaus nachvollziehbar.
Wenn ich das beim 10 AZR 127/92 auf die Schnelle richtig verstanden habe, dann hat die Zahlung der Zulage dann zu erfolgen wenn der/die ANin in Wechselschicht eine bestimmte Anzahl von Nachtschichtstunden in einem bestimmten Zeitraum geleistet hat. Die Klägerin hatte diese Anzahl trotz ihres geringeren Stundenkontingentes geleistet gehabt, hatte diese Schwelle also überschritten. Insofern ist es für mich nicht nachvollziehbar wieso man ihr mit Verweis auf den Teilzeitvertrag diese Zulage kürzen wollte.
Von einer mittelbaren Diskriminierung lese ich da übrigens nichts.
Erstellt am 23.05.2019 um 20:23 Uhr von nicoline
*Das BAT Urteil war dann vermutlich 10 AZR 127/92?*
Hmmmm, ehrlich gesagt, ich glaube, da muss es noch ein anderes geben. Ich bin 95 mit BR Arbeit angefangen und ich bin mir zu 95% sicher, dass ein solches Urteil während meiner Mitgliedschaft im BR gesprochen wurde. Muss gucken, ob ich das irgendwo finde, kann aber dauern.?