Erstellt am 27.09.2007 um 11:40 Uhr von pirat
@Tamara"
http://www.strunk24.info/?p=17 findest du hier....
Das BAG hat in seiner jüngsten Entscheidung nun dazu ausdrücklich festgestellt, dass zu den im Gesetz erwähnten Sachmitteln auch der Zugang zum Internet zählt, mit dessen Hilfe sich der Betriebsrat umfassend .......
gilt für den BR.
.......eine Anlage zum Arbeitsvertrag, in der die Internet und E-Mail-Nutzung geregelt werden soll, zu unterschreiben?.....ist als AN ! Kann er!
Mußt du halt ins BR Zimmer!
Erstellt am 27.09.2007 um 11:59 Uhr von waschbär
Tamara,
ist der BRM den nur wegen der BR sachen im Internet ?
Gibt es den keine BV ? nur eine Nebenabrede ??
Erstellt am 27.09.2007 um 12:03 Uhr von Tamara
Hallo waschbär,
wir haben keine BV! Internet/Intranet wurde jetzt erst über eine neue Dienstordnung geregelt.
Erstellt am 27.09.2007 um 12:31 Uhr von waschbär
Tamara,
dann solltet ihr eine Abschliessen,der kollege der ein problem damit hat (unterschreiben) dürfte dafür ja Freuer und Flame sein .
Erstellt am 27.09.2007 um 18:03 Uhr von paula
@pirat
ich wäre etwas vorsichtig aus den Urteilen des BAG einen generellen Anspruch des BR auf Internetnutzung herleiten zu wollen. Das BAG ist da sehr differnziert unterwegs....
Erstellt am 27.09.2007 um 18:36 Uhr von pirat
@paula,
sorry.....generellen Anspruch ...herleiten? Ich wo?Nöö!
http://www.verdi-bub.de/urteile/archiv/archivdb/06_internet_und_br
Der Zugang zum Internet ist erforderlich, wenn dies bei der Betriebsratsarbeit im Interesse des Betriebs und der Belegschaft erforderlich ist (vgl. BAG 10.8.95, NZA 95 795, 798). Ob diese Voraussetzungen vorliegen, hat der Betriebsrat zu prüfen. Dabei hat er auch die konkreten Verhältnisse des Betriebs zu prüfen und berechtigte Belange des Arbeitgebers zu berücksichtigen (vgl. BAG 17.2.93 - 7 ABR 19/92). Bei der Prüfung der betrieblichen Verhältnisse ist m.E. nicht erforderlich, dass das Internet - Schon unter dem Gesichtspunkt der "Waffengleichheit" kann der Betriebsrat dann nicht darauf verwiesen .....usw,usw.usw...
Erstellt am 27.09.2007 um 19:27 Uhr von peanuts
"Darf der Arbeitgeber dem einzelnen BR-Mitglied den Zugang zum Internet/Intranet sperren, nur weil dieser sich weigert diesbezüglich eine Anlage zum Arbeitsvertrag, in der die Internet und E-Mail-Nutzung geregelt werden soll, zu unterschreiben?"
Ich glaube kaum, dass diese Anlage zum Arbeitsvertag in der Eigenschaft als BR-Mitglied unterschrieben werden soll!
Erstellt am 27.09.2007 um 19:45 Uhr von pirat
hat das jemand geschrieben?
Missverständnis ist eher als ein Fehler in der Kommunikation zu sehen.
Erstellt am 27.09.2007 um 20:44 Uhr von pirat
thanks Neugier!
Nun bin ich aufgeklärt..........
Erstellt am 27.09.2007 um 22:14 Uhr von pirat
Neugier,
das Zeitalter der Aufklärung, einen durch fortschreitende Erkenntnis geprägten gesellschaftlichen Emanzipationsprozess; im engeren Sinne....
führt jetzt zu weit ....frage Sphinx........die klärt dich auf!
Erstellt am 28.09.2007 um 07:58 Uhr von pirat
Neugier, hä??
erst soll ich dich *aufklären*, und dann auch noch die* Zusammenhänge* erschließen?
Nöö,--- ich mag nicht mehr! Laß gut sein........
Erstellt am 28.09.2007 um 08:00 Uhr von Bergmann
Emanzipationsprozess ?? Aufklärung ?? Mißverständnisse ??
Das lag bei euch doch nicht etwa an der Uhrzeit ??;-))
Sonst sollte man wie immer bei der Aufklärung mit Blumen und Bienchen anfangen !!
Erstellt am 28.09.2007 um 08:22 Uhr von pirat
Ahoi, Bergmann,
das ist dann eher Deine Aufgabe........ ():-o
Das Neugier*motiv*!