Hallo, ich brauche da mal Hilfe weil ich irgendwie auf dem Schlauch stehe : Bereich Pflege.
Eine MA Arbeitet im Nachtdienst von Mittwoch 20°° bis Donnerstag 6:12 . Ihren ersten Urlaubstag braucht sie nach unserer Meinung erst am Freitag austellen. NUN hat der AG aber gesagt sie soll ihren ersten Tag am Donnerstag nehmen ! obwohl sie ja schon an diesen Tage 6,12 Std gearbeitet hat ! Sein Argument

Bei Arbeitszeiten, die in den nächsten Kalendertag hineinreichen, ist als Arbeitstag der Kalendertag des Beginns der Arbeitszeit anzusetzen und zwar unabhängig davon, an welchem Kalendertag der größere Teil der Arbeitszeit verbracht wird.




Beispiel:

Ein Beschäftigter arbeitet in der Woche von Montag bis Samstag jeweils von 22.00 Uhr (montagabends beginnend) bis 6.00 Uhr (samstagsfrüh endend). Wenn dieser Beschäftigte am Dienstag seinen Erholungsurlaub antritt, gilt der Montag als letzter Arbeitstag und damit der Dienstag als erster Urlaubstag. Wenn dieser Beschäftigte am Dienstag um 22.00 Uhr seinen Urlaub beendend die Arbeit wieder aufnimmt, wäre Montag der letzte Urlaubstag und damit Dienstag der erste Arbeitstag.

Was ist nun richtig ? Muss man an einen Tage Urlaub nehmen welcher ja schon "angearbeitet" wurde ?