Erstellt am 21.06.2007 um 14:58 Uhr von Kölner
@IJAB
Wäre nett vom AG...aber muss er nicht, da die Stufen im TVöD nicht mitbestimmungspflichtig sind.
Erstellt am 21.06.2007 um 15:15 Uhr von Lotte
Kölner,
auch nicht im Rahmen des § 80, BetrVG?
Erstellt am 21.06.2007 um 15:26 Uhr von Biberrat
Hallo IJAB,
nach DKK § 99 BetrVG Rdn137 gehört dies zu einer ordnungsgemäßen Info.
Gruss
Biberrat
Erstellt am 21.06.2007 um 20:04 Uhr von menoboy
nein muß er nicht ist keine pflicht für den Arbeitgeber.
wenn er nach at zahlt seht es auch nicht drin was er verdient.
gruß menoboy