2 MA haben eine ordentlich Kündigung (betriebsbedingt) erhalten. Personalabteilung hat danach festgestellt, dass unterhaltspflichtige Personen bei Sozialauswahl nicht richtig berücksichtigt wurden und hat eine zweite Kündigung ausgestellt, da die Kriterien keine Änderung bei Soz.-Auswahl ergeben haben.
1 MA hat schon bei 1.Kündigung Klage erhoben und weiß noch nichts von der nachfolgenden Kündigung.
1. Frage: Wenn die MA die zweite Kündigung nicht erhalten, greift dann die 1.Kündigung, obwohl sich bei der 2.Kündigung das Arbeitsverhältnis 4 Wochen wegen Kündigungsschutz verlängert.
2.Frage:Ist bei Nichterhalten der 2.Kündigung diese überhaupt wirksam?