Erstellt am 14.03.2018 um 23:58 Uhr von celestro
Wo genau liegt Dein Problem ? Und das ist nicht einmal spaßig gemeint.
Natürlich ist es gut, wenn Ihr Euch das zu Herzen nehmt. Aber wieso Polizei ? Zuallererst dürfte die einzige strafbare Handlung im Rahmen "Begünstigung vom BR" durch den AG liegen. Also außer dem AG hat wohl niemand was ernsthaftes zu befürchten.
Also Kopf hoch ... die Dinge ernst nehmen, die Euch der Richter "an den Kopf gehauen" hat und beim nächsten Mal besser machen.
Erstellt am 15.03.2018 um 08:14 Uhr von BRHamburg
Ich kann hier celestro nur zustimmen. Den Fehler mit der Redezeit auf der BV hätten wohl viele WV gemacht. Aber nur weil der Richter sagt das die Wahl angefochten werden könnte, bedeutet das ja nicht das es auch jemand ( mind. 3 AN ) tut. Wenn der Kollege in den BR gewählt wird, wird er die Wahl auch nicht anfechten. Also aus den Fehlern lernen und in Zukunft besser machen.
Erstellt am 15.03.2018 um 08:38 Uhr von kratzbürste
Was soll denn da ein Staatsanwalt?
Und ob nach der Wahl wirklich jemand eine Wahlanfechtung macht, sei auch noch dahingestellt. Vielleicht wird der Kollege ja gewählt.
Erstellt am 15.03.2018 um 09:15 Uhr von moreno
Kindergarten lasst Euch doch nicht verrückt machen! Und selbst wenn die Wahl erfolgreich angefochten wird was kann schon passieren....es gibt eine Neue und der AG darf zahlen. Hat aber mit Euch als BRM nichts zu tun.
Erstellt am 15.03.2018 um 09:19 Uhr von sachsenlisl
Der Kollege hat heute morgen richtig aufgedreht. Er hat vor der Firma Flyer verteilt. Darauf sind die Namen der Mitglieder des Betriebsrates wie auf Fahndungsfotos abgebildet. Darunter Zitate des Richters und in Großbuchstaben: Wahlmanipulation!
Unser Chef ist gerade zu seinem Anwalt aufgebrochen und im Betrieb ist nun völlige Unruhe. Laut unserem Gewerkschaftssekretär können wir nichts machen. Vielleicht weiß der Chef nachher noch Rat.
Der Kollege ist so ein richtiger Streithansel. Daher glaubt eigentlich niemand, dass er gewählt wird. Die Kollegen kennen ihn ja auch und vermuten, dass er nur wegen dem Kündigungsschutz gewählt werden möchte
Erstellt am 15.03.2018 um 09:23 Uhr von celestro
"Der Kollege hat heute morgen richtig aufgedreht."
Traurig, das ihm sein Sieg vor Gericht nicht reicht. Aber naja ....
Erstellt am 15.03.2018 um 09:48 Uhr von sachsenlisl
gewonnen hatte er ja gar nicht, da das Gericht nicht darüber beschließen konnte, da der Richter der Meinung war, dass der Kandidat das gar nicht so durch die Klage machen kann. Danach kam dann aber diese Aussage vom Richter. Wir werden nachher mal mit dem Chef sprechen, was sein Anwalt sagt und vielleicht selber zum Anwalt gehen. Die Gewerkschaft ist nicht hilfreich. Der blöde Sekretär hat uns nach der Betriebsversammlung noch gelobt wie gut wir das gemacht haben und dann vor dem Richter haut er uns in die Pfanne und sagt, dass das natürlich so nicht geht und dass der Betriebsrat offensichtlich einen Grund zum Anfechten produziert hat. Könnte kotzen
Erstellt am 15.03.2018 um 09:53 Uhr von celestro
auch wenn die Klage abgewiesen wurde, so hat er meines Erachtens nach trotzdem gewonnen. Denn ein Richter hat klar gemacht, daß die Sache aus rein formalen Gründen abgewiesen wurde, er im Grunde aber völlig recht hat.
Und das mit dem Sekretär ... steltl sich halt die Frage, ob er Euch jetzt bewußt "in die Pfanne gehauen hat", oder ob seine Aussagen eher eine "Einsicht" der rechtlichen Situation darstellen.
Erstellt am 15.03.2018 um 10:01 Uhr von moreno
Man sollte auch mal über die Dinge stehen können. Es ist doch egal was der Richter / Anwalt / Gewerkschaftssekretär oder Donald Trump dazu sagen! Ihr habt bald eine Wahl die eventuell angefochten wird oder auch nicht. Wenn der Kollege jetzt solche Flyer verteilt ...na auch nicht ganz zu unrecht. Wenn die Kollegen ihn nicht wollen wird er auch nicht gewählt werden. Übrigens ist ein Streithansel im BR manchmal auch nicht schlecht! Wenn man mit solchen Streitereien nicht umgehen kann, ist der BR Posten vielleicht auch der Falsche und man sollte sich lieber auf seine eigentliche Arbeit besinnen!
Erstellt am 15.03.2018 um 10:09 Uhr von celestro
"Wenn der Kollege jetzt solche Flyer verteilt ...na auch nicht ganz zu unrecht."
Solche Flyer zu verteilen geht mal gar nicht. Wahlmanipulation unterstellt ja Vorsatz ... das muß er erst einmal beweisen, daß hier mit Absicht gehandelt wurde.
Erstellt am 15.03.2018 um 10:15 Uhr von moreno
Na Du siehst doch das es geht! :-) was der BRV hier gemacht hat sollte auch nicht sein und es ging! Also nicht beschweren, dass der Kollege sich so äußert. Wenn der AG hier was gegen unternimmt ist wieder eine andere Sache!
Erstellt am 15.03.2018 um 10:22 Uhr von _Groot_
...ich frag mich gerade, ob "Flyer mit Namen und Fotos".... nicht schon ins Persönlichkeitsrecht greifen.... Bildveröffentlichung von Personen mit (noch?) nicht bewiesenen Anschuldigungen?.... geht doch schon fast in Richtung "Rufmord".... da lässt sich womöglich der Spieß auch mal ganz schnell umdrehen?
Erstellt am 15.03.2018 um 10:30 Uhr von moreno
Groot willst Du den Kindergarten noch zuspitzen? ;-) solche Leute würde ich links liegen lassen und ihnen nicht noch ne Plattform geben.
Erstellt am 15.03.2018 um 11:19 Uhr von _Groot_
Nein, eigentlich nicht. Ich denke nur, dass man grundsätzlich nicht jede Frechheit durchgehen lassen sollte. So etwas kann auch gravierendere Folgen nach sich ziehen für Betroffene.... und man sollte sich wohl überlegen, ab wann man sich nicht mehr alles gefallen lassen muss - je nach Ausmaß.
Eine Bagatelle ist das Verhalten auch nicht mehr. Mal neutral betrachtet - üble Nachrede oder so in der Form an den Pranger stellen in schriftlicher, öffentlicher Form, könnte unter anderem bis zu zwei Jahren und länger Freiheitsstrafe bringen.
Erstellt am 15.03.2018 um 11:30 Uhr von BRHamburg
Die Frage ist wie diese Flyer Aktion bei den Kollegen ankommt. Wenn die sagen : "Lass den Spinner mal machen" würde ich es auch einfach laufen lassen. Ansonsten wäre es doch sehr interessant wo her z.B. die Bilder für den Flyer kommen. Verletzung des Recht am eigenen Bild und Urheberrechtsverletzungen können sehr teuer werden.
Erstellt am 15.03.2018 um 13:50 Uhr von sachsenlisl
Sorry wenn es so ankam. Bilder hat er keine verwendet. Er hat so Schattenumrisse von Köpfen aus Word oder so genommen und dann mit Namen versehen.
Unser Chef hat nun mit seinem Anwalt gesprochen. Der wird wegen der drohenden Strafanzeige schon mal bei der Staatsanwaltschaft vorfühlen. Aber er sieht da zumindest einen Ansatz für eine Anzeige gegen den Chef und die einzelnen Betriebsratsmitglieder Er spricht von Untreue und Beihilfe zur Untreue. Des weiteren sieht er die Möglichkeit von § 119 BetrVG. Wir sollen selber zum Anwalt gehen. Die Kosten kann der Arbeitgeber auf Anraten seines Anwaltes nicht zahlen, da das das Gleiche wie bei der Versammlung wäre. Eine Begünstigung der Betriebsräte.
Es geht uns nun nicht gerade besser. Hier spricht jeder von Anzeige. Auch wenn da wahrscheinlich keine große Strafe rauskommen kann, es ist doch kein Start für das neue Gremium.
Gegen diese dreiste Wahlwerbung kann wohl auch der Chef nichts machen. Er hat aber auch gesagt wir sollen mit dem Anwalt sprechen, ob wir als Betriebsräte das was unternehmen können.
Unser Gewerkschaftssekretär hat angekündigt, dass er auf Rat des Vorstands nichts mehr sagen soll. Ich fühle mich verlassen und frage mich, ob ich die Wahl noch annehmen soll. Wir wollten es nur gut machen und allen eine Bühne geben und nun wird man mit Füßen getreten und die Unterstützung bricht zusammen. Eigentlich habe ich keine Lust einen Anwalt zu bezahlen, aber vielleicht können wir zusammen legen und uns einen gemeinsam nehmen. Aber wahrscheinlich geht das dann auch wieder nicht.
Verzweiflung!
Erstellt am 15.03.2018 um 13:57 Uhr von celestro
"Es geht uns nun nicht gerade besser. Hier spricht jeder von Anzeige. Auch wenn da wahrscheinlich keine große Strafe rauskommen kann, es ist doch kein Start für das neue Gremium."
Das neu gewählte Gremium sollte direkt geschlossen zurücktreten und ein neutraler WV sollte die Wahl von vorne starten. Meine Meinung !
P.S. Ansatz ... Möglichkeit .... das ist weit von "Ihr werdet verurteilt" entfernt. Also schieb die Panik bitte erst einmal beiseite. Die ist ein schlechter Ratgeber.