Wir haben ein großes Problem. Nächste Woche ist bei uns die Wahl. Auch auf Empfehlung unserer Gewerkschaft haben wir vor 3 Wochen bei der Betriebsversammlung eine Vorstellung aller Kandidaten machen wollen. Wir haben also unsere Versammlung gehabt und am Ende sollten alle Kandidaten sprechen. Zuerst hat unser Vorsitzender gesprochen Er holt immer etwas weiter aus und liebt die Bühne. Daher hat er gut 20 Minuten gesprochen. Danach kam der Stelli und dann der Rest des Gremiums. Jeder so ca 5 bis 10 Minuten. Es wurde schon unruhig im Saal und dann kamen die restlichen 7 Kandidaten. Unser Vorsitzender meinte dann die Kollegen sollten schnell machen und sich kurz vorstellen. Den Kollegen unten wurde es wohl langweilig und die meisten sind schon Richtung Mittagspause abgehauen.

Nun das Problem: einer dieser Kandidaten hat nun Klage beim Arbeitsgericht gemacht. Er hat versucht eine Verfügung gegen den Arbeitgeber und den BR zu bekommen. Diese Woche war Verhandlung. Der Richter hat aus formellen (?) Gründen die Klage abgewiesen. Er meinte eine solche Klage würde das Gesetz hier nicht vorsehen und es gäbe ja keine weitere Betriebsversammlung mehr vor der Wahl. Dann kam aber der Hammer. Der Richter hat uns richtig angegangen. Er meinte es wäre ja wohl klar, dass diese Wahl erfolgreich angefochten werden könnte. Der BR hätte hier unzulässig zu Gunsten der heutigen Mitglieder in die Wahl eingegriffen. Das wäre nicht mehr zu heilen und er würde empfehlen die Wahl abzubrechen. Das Chaos hätten wir selber verursacht. Unser Gewerkschaftssekretär, der uns vertreten hat, hat dem Richter noch Recht gegeben. Er hat gefragt, was wir hätten machen müssen. Der Richter meinte, dass eine solche Vorstellung jedem Kandidaten die gleiche Zeit geben muss, dass eine Auslosung der Reihenfolge eigentlich Pflicht sei. Der Richter hatte aber noch nicht genug Futter für den Kandidaten gegeben. Er hat dem noch empfohlen doch das ganze mal der Staatsanwaltschaft zu geben, denn der AG hätte die BR-Mitglieder bevorteilt. Wahlwerbung muss man ja eigentlich in der Freizeit machen und der Arbeitgeber müsste, wenn er solche Sachen während der Arbeitszeit duldet, darauf achten, dass jeder die gleiche Zeit bekommt. So könnte das Begünstigung (?) sein.

Wir sind gestern total fertig aus dem Gericht raus. Wir haben heute den ganzen Tag mit dem Wahlvorstand diskutiert. Ein Kollege war auch wegen der Anzeige schon beim Anwalt. Der sah es wohl auch kritisch und dass es sicher Staatsanwälte gäbe, die sich auf solche Verfahren freuen würde, da man mit so was auch mal in die Zeitung kommt. Habe den ganzen Abend geheult. Die Welt dreht sich und man fühlt sich, als ob man den Boden weggezogen bekommt. Ich war noch nie bei der Polizei. Das kann doch nicht wahr sein.