Erstellt am 14.03.2018 um 06:45 Uhr von hansimglueck
Der BR ist sowohl bei der vorübergehenden Verlängerung als auch bei der vorübergehenden Verkürzung der Arbeitszeit in der Mitbestimmung.
Kommt also auch darauf an, was ihr in der BV Arbeitszeit geregelt habt.
Erstellt am 14.03.2018 um 09:04 Uhr von MaJoK
Da wir in der Firma auch stark Saison abhängig arbeiten, gibt es bei uns auch diese Situation.
Bei uns legt die Betriebsleitung in Absprache mit den Kollegen auch die freien Tage fest, auch in Abhängigkeit der betrieblichen Notwendigkeit.
Wenn ihr keinen finanziellen Ausgleich für Überstunden habt, bleibt ja nur das abbummeln.