Erstellt am 20.02.2018 um 12:17 Uhr von rsddbr
Müsst ihr dann auch transparente Kleidung tragen, damit jeder sieht, was ihr in euren Hosentaschen habt?!
Wenn ihr einen Betriebsrat habt, wäre dies auf jeden Fall mitbestimmungspflichtig. Sicher kommt es auf die konkreten Gegebenheiten und Argumente an. Wenn es eure Privatsphäre betrifft (also ihr z.B. diese transparente Tasche bereits auf eurem Arbeitsweg tragen müsst etc.), dann wirds absolut albern, denn dies liegt außerhalb des Einflussbereichs des AG.
Erstellt am 20.02.2018 um 12:59 Uhr von KleinMarkus
§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
Fragen der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb
Ein Betriebsrat ist bei solchen Regelungen voll mit im Boot.
Erstellt am 20.02.2018 um 13:33 Uhr von Pjöööng
Da müsste die Betriebsparteien die Interessen der Beschäftigten und des Arbeitgebers gegeinander abwägen. Bei den Interessen der Beschäftigten fallen mir sofort mindestens zwei Dinge ein, bei denen ein schützenswertes Interesse der Beschäftigten besteht: Tampons und Hämmorhoidencreme.
Dann würden mich mal die schützenswerten Interessen des Arbeitgebers interessieren.
Erstellt am 20.02.2018 um 16:45 Uhr von BloodyBeginner
Ich bin für transparente Köpfe, damit jeder sehen kann wieviel Matsch der AG im Hirn hat.
Ich würde als BR mich transparenten Taschen verweigern. Trifft die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter