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Öffentliche Auszählung der Stimmen | Betriebsratswahl 2022 | Schritt 18

Die Auszählung muss unmittelbar nach dem Ende der Stimmabgabe erfolgen. Bei mehreren gültigen Wahlvorschlagslisten, muss zunächst die Anzahl der jeweiligen gültigen Stimmen festgestellt werden. **Stimmzettel sind ungültig, wenn** • diese ein besonderes Merkmal, einen Zusatz, eine Einschränkung zum angekreuzten Kandidaten bzw. der Liste haben, • nicht einwandfrei festgestellt werden kann, wie der Wähler abstimmen wollte, • der Stimmzettel unterschrieben ist, • mehr Kandidaten oder Listen angekreuzt wurden, als zu wählen sind. **Exklusiver Tipp: Die Wahlhelfer-Software der W.A.F.** Ihr einfacher Weg zur rechtssicheren Betriebsratswahl 2022 mit automatischer Fristensetzung! Jetzt kostenlos testen → www.betriebsratswahl.de/wahlhelfer​

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