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Bestellung des Wahlvorstands | Betriebsratswahl 2022 | Schritt 1

Bevor Sie einen neuen Betriebsrat wählen bzw. gründen können, benötigen Sie einen Wahlvorstand. Dieser Wahlvorstand wird nicht vom Arbeitgeber, sondern vom Betriebsrat bestellt. Achten Sie hierbei auf die richtige Terminsetzung! **So gehen Sie vor:** 1\. Einladung zur Betriebsratssitzung. 2\. Auf der Sitzung wird der Wahlvorstand bestellt. Dazu muss die Zusammensetzung dessen festgelegt werden. (§ 16 Abs. 1 BetrVG) 3\. Erstellen Sie hierüber ein Protokoll. 4\. Benachrichtigung der bestellten Wahlvorstandsmitglieder. 5\. Benachrichtigung des Arbeitgebers über die Bestellung des Wahlvorstands. **Exklusiver Tipp: Die Wahlhelfer-Software der W.A.F.** Ihr einfacher Weg zur rechtssicheren Betriebsratswahl 2022! Jetzt kostenlos testen → www.betriebsratswahl.de/wahlhelfer​

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