0

Erfolgreich in die neue Amtszeit starten

3 Minuten Lesezeit

Wenn die Betriebsratswahlen abgeschlossen sind, fängt die Arbeit des neuen Gremiums an. Doch was gibt es alles zu tun? Worauf hat der Betriebsrat zu achten? Welche Aufgaben und Pflichten gibt es? Zunächst gilt es die Ruhe zu bewahren und sich einen Überblick zu verschaffen.

Fünf Kollegen stehen vor einer grauen Wand

Rechte und Pflichten kennen

Das Wichtigste ist zunächst, die Rechte des Betriebsrats zu kennen. Der Betriebsrat hat aber nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten und Aufgaben. Neu gewählte Mitglieder können nur dann effektiv im Betriebsrat mitarbeiten, wenn sie entsprechende Schulungen durchlaufen haben. Das Bundesarbeitsgericht geht hier sogar noch einen Schritt weiter und sagt: Es gibt nicht nur ein Recht auf Schulungen, sondern auch eine entsprechende Pflicht für Betriebsratsmitglieder (vgl. BAG, Beschluss vom 05.11.1981, Az. 6 ABR 50/79).

Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden

Natürlich ist die wichtigste Person im Betriebsrat der Vorsitzende. Deshalb sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter auch gleich in der konstituierenden Sitzung zu wählen. Der Vorsitzende führt die laufenden Geschäfte, er beruft Sitzungen ein, legt die jeweilige Tagesordnung fest, leitet die Sitzung und vieles mehr. Der Vorsitzende (und im Fall der Verhinderung sein Stellvertreter) haben auch die Funktion, den Betriebsrat nach außen zu vertreten. Innerhalb des Betriebsrats sind aber sämtliche Mitglieder gleichberechtigt, der Vorsitzende ist also Erster unter Gleichen.

Stets Beschluss erforderlich

Der Betriebsratsvorsitzende darf und kann allerdings nur dann Erklärungen abgeben, wenn der Betriebsrat als Gremium zuvor einen entsprechenden Beschluss gefasst hat. Alles andere kann sogar dazu führen, dass Handlungen des Betriebsrats unwirksam sind.

Betriebsausschuss gründen

Hat ein Betriebsrat 9 oder mehr Mitglieder, muss neben dem Vorsitzenden und den Stellvertretern auch ein Betriebsausschuss gewählt werden. Aufgabe des Betriebsausschusses ist die Führung der laufenden Aufgaben des Gremiums (wofür bei kleineren Gremien der Vorsitzende zuständig ist), zum Beispiel die

  • Vorbereitung von BR-Sitzungen und Beschlussfassungen,
  • Einholung von Auskünften,
  • Erledigung von Schriftverkehr,
  • Beschaffung von Unterlagen,
  • Vorbereitung von Betriebs- und Abteilungsversammlungen sowie
  • Entgegennahme von Anträgen von Arbeitnehmern.

Erfassen des Ist-Zustands

Der neue Betriebsrat sollte möglichst schnell seine Arbeit aufnehmen, denn die Aufgaben sind vielfältig und es kann sein, dass schnell wichtiges zu entscheiden ist. Das kann beispielsweise die Anhörung zu einer fristlosen Kündigung eines Kollegen sein oder eine Information des Arbeitgebers zu einem geplanten Stellenabbau.

Zunächst sollte der Betriebsrat die aktuelle Situation analysieren und einen Geschäftsplan aufstellen:

  • Wer sind die Ansprechpartner auf Arbeitgeberseite?
  • Welche betrieblichen Regelungen gibt es?
  • Welche Betriebsvereinbarungen mit welchen Inhalten gibt es?
  • Wann finden die regelmäßigen Besprechungen mit dem Arbeitgeber statt?
  • Wann finden Ausschusssitzungen statt?
  • Wann werden Sprechstunden eingerichtet?
  • Wer informiert die Belegschaft?
  • Was hat mit dem Arbeitgeber in der Vergangenheit funktioniert und was nicht?
  • Gibt es Verbesserungspotenzial bei der Zusammenarbeit mit Gewerkschaften?

Ziele festlegen

Als nächstes sollte der neue Betriebsrat seine konkreten Ziele für die nächsten vier Jahre festlegen und formulieren. Die Ziele können die laufende Arbeit umfassen, aber auch Zukunftsprojekte.

Diese Ziele könnten festgelegt werden:

  • Regelmäßige Besprechungen mit dem Arbeitgeber
  • Regelmäßige Besprechung mit der Schwerbehindertenvertretung (SBV)
  • Planung von Betriebsversammlungen
  • Regelmäßige Sprechstunden
  • Informationen der Kolleginnen und Kollegen über die Betriebsratsarbeit
  • Umfassende Schulung von Betriebsratsmitgliedern
  • Änderungen bei der betrieblichen Arbeitszeit
  • Verbessertes Vorschlagswesen
  • Besserer betrieblicher Umweltschutz
  • Arbeitnehmersicherheit

Wünsche mitteilen lassen

Oftmals gibt es ganz konkrete Wünsche Dritter, wie diese sich die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat vorstellen, beispielsweise des Arbeitgebers, der Gewerkschaften, der SBV oder von Ausschüssen.

Der neue Betriebsrat sollte in der Anfangszeit viele Gespräche führen, um die Wünsche und Interessen herauszufinden. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass er diesen Wünschen auch nachkommen kann oder muss.

Artikel teilen

War der Artikel hilfreich?

noch keine Bewertungen