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Amtszeitende: Laufende Angelegenheiten zum Abschluss bringen

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Bald stehen die regulären Betriebsratswahlen an. Die Übernahme der laufenden Amtsgeschäfte durch das neue Gremium sollte möglichst optimal gestaltet werden. Dazu ist u.a. die Durchführung einer Bestandsanalyse sehr sinnvoll.

Eine Frau trinkt einen Kaffee

Über Themen informieren

Der neue Betriebsrat wird das Ziel haben, von den Kolleginnen und Kollegen sowie dem Arbeitgeber möglichst schnell als eine amtierende, funktionierende Arbeitnehmervertretung wahrgenommen zu werden. Dazu ist es wichtig, dass der abgelöste Betriebsrat dem neuen Betriebsrat im Rahmen einer Bestandsanalyse alle wichtigen Informationen zu allen wichtigen Themen vermittelt:

  • Werden die Monatsgespräche mit dem Arbeitgeber regelmäßig durchgeführt?
  • Wie oft finden darüber hinaus regelmäßige Gespräche mit dem Arbeitgeber statt?
  • Wie oft haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein Gespräch mit dem Betriebsrat zu führen?
  • Erhält der Betriebsrat wichtige Informationen vom Arbeitgeber stets rechtzeitig?
  • Ist es üblich, dass der Arbeitgeber dem Betriebsrat nicht alle notwendigen Informationen übermittelt und diese im Zweifel in einem zweiten Schritt nachgefordert werden müssen?
  • Hat der Arbeitgeber den Betriebsrat in alle wichtigen Prozesse eingebunden – unabhängig davon, ob Mitbestimmungsrechte bestehen oder nicht?
  • Informiert der Betriebsrat die Arbeitnehmer zeitnah über für sie wichtige Änderungen?
  • Bestehen Fach-Ausschüsse, die eine effiziente Vorbereitung und Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber ermöglichen?
  • Wie harmonisch war die Zusammenarbeit in den vergangenen 4 Jahren?
  • Musste in der vergangenen Amtsperiode die Einigungsstelle angerufen werden?
  • Gab es in der vergangenen Amtsperiode gerichtliche Auseinandersetzungen?
  • Nutzt der Betriebsrat Weiterbildungsangebote ausreichend, um immer auf dem neuesten Stand zu sein?

Bei einer ehrlichen Beantwortung der Fragen können sich für das neue Gremium Verbesserungspotenziale ergeben. Das sollte auch offen kommuniziert werden.

Übergabe von Dokumenten

Eine wichtige Frage, die sich mit dem Wechsel eines Betriebsratsgremiums fast immer stellt, ist: Was passiert mit den Unterlagen des scheidenden Betriebsrats?

Grundsätzlich stehen diese im Eigentum des Gremiums, weshalb der alte Betriebsrat dem neuen Betriebsrat alle aufbewahrungspflichtigen Unterlagen zu übergeben hat.

Dabei gilt: Unterlagen des Betriebsrats müssen so lange aufbewahrt werden, wie sie von rechtlicher Bedeutung sind. Endet die Amtszeit eines Gremiums, sind solche Unterlagen an das nachfolgende Gremium zu übergeben.

Neuer Betriebsrat führt Angelegenheiten weiter

Sämtliche Unterlagen zu noch nicht abgeschlossenen Angelegenheiten mit rechtlicher Relevanz sind an den neuen Betriebsrat zu übergeben. Dabei sollte das scheidende Gremium den neuen Betriebsrat möglichst umfassend informieren.

Ordner mit Betriebsvereinbarungen und sonstigen Regelungen

In jedem Fall sollte dem neuen Betriebsrat ein Ordner mit den geltenden Betriebsvereinbarungen und sonstigen Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber übergeben werden. Nur so kann der neue Betriebsrat umfänglich wissen, welche Regelungen im Betrieb aktuell gelten.

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