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Zeiterfassung und Einigungsstelle
Der Arbeitgeber hat die Verpflichtung, ein System einzurichten, welches die umfassende Erfassung der Arbeitszeit der Arbeitnehmer ermöglicht. Diese Pflicht wurde durch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 eindeutig festgelegt. Nun geht die Diskussion über die Einführung eines Arbeitszeiterfassungssystems in die nächste Phase über. Das LAG München hat entschieden, dass der Betriebsrat durch seine Initiative die Möglichkeit hat, eine Regelung zu erzwingen, die festlegt, WIE die Arbeitszeiten erfasst werden sollen. Was das LAG entschieden hat, erfahrt ihr von Rechtsanwalt Arne Schrein und Fachreferent für Arbeitsschutz Frank Lehmhagen.
Inhalt:
0:00 - Einleitung
0:40 - LAG München, 4 TaBV 24/23
1:30 - Was ist passiert?
Weitere Informationen zum Thema:
Weitere Informationen zum Thema Arbeitszeiterfassung → https://www.betriebsrat.com/wissen/arbeitszeit-und-verguetung/arbeitszeiterfassung