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1.688 Aufrufe | vor 2 Jahren

Wieder gesund, aber noch „arbeitsunfähig“? DARAUF müssen Sie jetzt achten

Als Arbeitnehmer sind Sie entweder arbeitsfähig oder arbeitsunfähig. Etwas dazwischen gibt es nicht. Oder doch? Die stufenweise Wiedereingliederung etwa wird mit dem noch arbeitsunfähigen Arbeitnehmer durchgeführt ($ 74 SGB V, 8 44 SGB IX). Das betriebliche Eingliederungsmanagement wird dem noch arbeitsunfähigen Arbeitnehmer angeboten (8 167 | Abs. 2 SGB IX). Und wer laut Arzt noch arbeitsunfähig ist, darf, wenn er mag, einigen Fällen dennoch zur Arbeit gehen. Volljuristin und Fachreferentin Ariana Bergstermann-Casagrande und Rechtsanwalt und Mediator Niklas Pastille, gehen diesen wichtigen und in der Praxis wenig bekannten Fällen nach. Unbedingt reinhören, wenn Sie Arbeitnehmer oder Betriebsratsmitglied sind!

Inhalt:
0:00 - Einleitung
0:40 - Darf ich trotz AU zur Arbeit kommen?
1:20 - Arbeiten erlaubt, wenn ich mich gut fühle
2:04 - Ausnahme bei besonderen Jobs
2:50 - Fürsorgepflicht

Weitere Informationen zum Thema:
https://www.betriebsrat.com/wissen/personelle-angelegenheiten/betriebliches-eingliederungsmanagement

Betriebliches Eingliederungsmanagement Teil 1
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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) erfolgreich mitgestalten!
Das Seminar eignet sich für Betriebsratsmitglieder, die für den Betriebsrat an der Erarbeitung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements mitwirken wollen. Es eignet sich auch für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung. Der vorherige Besuch der Schulung "Arbeitsrecht Teil 3" ist empfehlenswert, wird aber nicht vorausgesetzt.
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