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Weg mit der Abmahnung – BR kann „klagen“

Bei einer Abmahnung gegenüber dem Betriebsratsgremium besteht eine andere Sach- und Rechtslage als bei einer Abmahnung im Arbeitsverhältnis. Es gibt weder eine Personalakte für das Betriebsratsgremium, noch kann die berufliche Entwicklung des Betriebsratsgremiums beeinträchtigt werden. Es gibt eine interessante Entscheidung vom ArbG Magdeburg. Zudem sprechen wir auch über die Abmahnung von Betriebsräten und auch Betriebsratsmitglieder sowie den Umgang damit vor Gericht. Die Rechtsanwälte Lina Goldbach und Niklas Pastille schauen sich dieses Urteil im heutigen Video mal an.

Inhalt:
0:00 - Einleitung
1:38 - § 78 BetrVG
2:33 - § 242, 1004 BGB
3:45 - 23 Abs.3 BetrVG

Weitere Informationen zum Thema:
Weitere Informationen zum Thema Abmahnung → betriebsrat.com/wissen/personelle-angelegenheiten/abmahnung

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