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BetrVG: Wissenswertes für Betriebsräte

6.369 Aufrufe | vor 7 Jahren

Was ist, wenn der Betriebsratsvorsitzende zurücktritt?

Der Betriebsratsvorsitzende muss nicht die ganze Amtszeit den Vorsitz beibehalten. Er kann jederzeit seinen Vorsitz auch wieder abgeben, also vom Vorsitz zurücktreten. Es kann sogar sein, dass er sein Amt als Betriebsratsmitglied komplett niederlegt. Für den Fall aber rutscht nicht der stellvertretende Vorsitzende automatisch in den Vorsitz nach, sondern es muss ein neuer Vorsitzender gewählt werden. Der stellvertretende Vorsitzende muss also dann so schnell wie möglich eine Sitzung anberaumen und den Vorsitz neu wählen lassen.

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Beschluss im Umlaufverfahren oder in einer Telefon- oder Videokonferenz?
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