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Was darf der Wirtschaftsausschuss den Unternehmer fragen?
Hat der Wirtschaftsausschuss grundsätzlich ein Fragerecht? Oder ist vielmehr ein reines Fragerecht gar nicht ausreichend, um die gesetzlichen Aufgaben des Wirtschaftsausschusses zu erfüllen? Fachreferent Andreas Marienfeld bringt Licht ins Dunkel und erklärt, dass der Ball vielmehr beim Unternehmer liegt.
Inhalt
Ein Fragerecht reicht nicht aus
Auskunftspflicht des Unternehmers
Ziel der Unterrichtungspflicht
Was sind wirtschaftliche Angelegenheiten und wie kann das Informationsrecht durchgesetzt werden?