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Wann ist ein Beschluss des Betriebsrats abgelehnt?

Grundsätzlich benötigt man für einen Betriebsratsbeschluss eine einfache Mehrheit. Das ist in § 33 Abs. 1 BetrVG geregelt und da steht drin, dass Beschlüsse mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst werden. Voraussetzung ist natürlich Beschlussfähigkeit.

Man muss insgesamt also mehr Ja-Stimmen haben, als Nein-Stimmen und Enthaltungen. Es kann aber auch vorkommen, dass das Gesetz andere Mehrheiten erfordert. Dann steht das im Gesetz aber auch explizit drin, zum Beispiel eine absolute Mehrheit. § 36 BetrVG ist ein Beispiel dafür.

Übrigens:

Das ist nicht so ganz eindeutig beschrieben und auch nicht als absolute Mehrheit tituliert, sondern da spricht der Gesetzgeber davon, dass der Beschluss mit der Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Betriebsrats gefasst werden muss. Das bedeutet die absolute Mehrheit.

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