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Wann endet die Amtszeit des alten Betriebsrats?

Das Amt eines, im regelmäßigen Wahlzeitraum, also vom 01.03. bis zum 31.05. eines Wahljahres gewählten Betriebsrats, das endet exakt vier Jahre nachdem es begonnen hat. Wenn also der Betriebsrat beispielweise am 22.05.2014 sein Amt angetreten hat, dann endet das Amt mit Ablauf des 21.05.2018.

Wichtig:

Auch wenn im Wahljahr 2018 schon beispielsweise im April der neue Betriebsrat gewählt wurde, bleibt also der bisherige Betriebsrat im Amt und zwar eben exakt bis zum Ablauf des 21.05.2018.
Erst am nächsten Tag, also am 22.05.2018, beginnt die Amtszeit des neuen Betriebsrats.

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