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Vollfreistellung für Betriebsräte – sinnvoll oder nicht!?

Zur Sicherstellung einer produktiven Arbeit des Betriebsrats sehen die Regelungen des § 38 Abs. 1 BetrVG vor, dass Betriebsratsmitglieder ab einer bestimmten Betriebsgröße vollständig von ihrer regulären Arbeit freigestellt werden können. Diese Bestimmung findet Rückhalt in der allgemeinen Vorschrift des § 37 Abs. 2 BetrVG und wird durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Januar 2017 (7 ABR 60/15) untermauert. Die Anzahl der für die Freistellung infrage kommenden Mitglieder orientiert sich dabei an der Unternehmensgröße, wobei die gesetzlichen Angaben als Mindestanforderungen gelten. Doch wie lässt sich dieses Recht in der Praxis umsetzen, und welche spezifischen Regelungen gelten für die Freistellung? Diese und weitere Fragen klären die Rechtsanwälte Arne Schrein und Christoph Gussenstätter.

Inhalt:
0:00 - Intro
1:00 - Voraussetzungen
1:40 - Teilfreistellung
2:22 - Vorteile für eine Vollfreistellung

Betriebsverfassungsrecht Teil 1
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Das Einsteiger-Seminar für Betriebsräte
Dieses Seminar eignet sich für neu gewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder, die noch keine oder nur geringe Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht besitzen. Es ist auch für Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter zu empfehlen.
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