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1.707 Aufrufe | vor 5 Jahren

Virtuelles BEM-Verfahren: Gibt es so was?

In Zeiten von virtuell durchgeführten Betriebsratssitzungen kann man diesen Gedanken doch auch auf das Betriebliche Eingliederungsmanagement übertragen, oder nicht?

Rechtsanwalt Niklas Pastille erklärt, worauf bei der Durchführung von BEM-Gesprächen per Videokonferenz zu achten ist. Wer muss teilnehmen? Worauf ist technisch zu achten? Und warum ist es wichtig, dass auch in Pandemiezeiten unbedingt BEM-Gespräche geführt werden müssen?

Fundierte Weiterbildung zum Thema:
Seminare zum BEM → https://www.waf-seminar.de/BEM

Weitere Informationen zum Thema:
Betriebliches Eingliederungsmanagement → https://www.betriebsrat.com/betriebliches-eingliederungsmanagement

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