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Vertrauensurlaub – was ist das denn?

Vertrauensurlaub heißt: Es gibt grundsätzlich keine Begrenzung des Urlaubsanspruchs nach oben. Jeder Mitarbeitende kann so viel Urlaub machen, wie sie oder er benötigt. Vertrauensurlaub kannte man zunächst nur als theoretisches Modell, das schnell als unrealistisch abgetan wurde. Tatsächlich nimmt aber die Zahl der Betriebe, in denen das Modell gelebt wird, zu. Und es sind nicht nur die digitalen Vorreiter wie Netflix, Dropbox oder Pinterest, sondern auch immer mehr klassische Betriebe. Kann das wirklich funktionieren? Und was kann der Betriebsrat hier mitbestimmen?

Inhalt:
0:00 - Einleitung
1:00 - Bundesurlaubsgesetz

Weitere Informationen zum Thema:

https://www.betriebsrat.com/wissen/personelle-angelegenheiten/urlaub

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Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter. Eine vorherige Teilnahme am Seminar Arbeitsrecht Teil 1 ist für das Gesamtverständnis empfehlenswert, wird aber nicht vorausgesetzt.
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