388 Aufrufe | vor 17 Tagen
Versetzung: Wer als Betriebsrat schweigt, stimmt zu
Ihr Arbeitgeber kann eine Versetzung nicht allein anordnen: Ohne Zustimmung des Betriebsrats geht sie nicht. Niklas Pastille zeigt, wann eine örtliche und wann eine fachliche Versetzung vorliegt und welche Gründe § 99 Absatz 2 BetrVG für eine Zustimmungsverweigerung hergibt. Für die Entscheidung hat der Betriebsrat nur eine Woche: In diesen sieben Kalendertagen muss das Gremium auch noch eine Sitzung abhalten und einen Beschluss fassen. Wer schweigt, stimmt zu.
Inhalt:
00:00 Der Fehler, der dich alles kosten kann
00:42 Versetzungen brauchen die Zustimmung des Betriebsrats
00:57 Örtliche Versetzung: neuer Ort, länger als ein Monat
01:21 Fachliche Versetzung: gleicher Platz, neue Aufgaben
02:06 Zustimmung verweigern nach § 99 Absatz 2 BetrVG
02:35 Die Einwochenfrist: Sitzung und Beschluss in sieben Tagen
03:18 Die drei Merksätze zur Versetzung
? Fundierte Weiterbildung zum Thema?
Einstellung, Versetzung, Kündigung | https://www.waf-seminar.de/152
ℹ️ Weitere Informationen zum Thema ℹ️
Checkliste für Versetzung | https://www.betriebsrat.com/arbeitshilfen/einstellung-versetzung-kuendigung/checkliste-versetzung-64521
❓ Hast du Fragen ❓
Dann frage unsere künstliche Intelligenz unter https://betriebsrat.ai/
oder hinterlasse ein Kommentar!